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Selbstbeteiligung & Mietausfall

Mietausfall zusätzlich zum Vermieter-RS Versicherungsschutz besteht für den Mietausfallschaden
• ab der Kündigung durch den VN, für die Zeit, in der der „Mieter“ die Wohnung weiter nutzt, aber nicht mehr bezahlt,
• darüber hinaus wenn die Wohneinheit in diesen Fällen wegen vom Mieter rechtlich geschuldeter, aber nicht bzw. ausgeführter Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nicht vermietbar ist.

Versicherbar sind
• nur Wohneinheiten, keine Gewerbe- oder Mischeinheiten
• immer nur alle Wohneinheiten in einem Objekt, die dem Vermieter gehören

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Zusammenfassung

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