Schüttgutversicherung

Wichtige Fakten zur Frachtführerhaftpflicht

Highlights

Gesetzlich vorgeschrieben für:​

Lohnunternehmer und Landwirte, die mit dem eigenen Fuhrpark im Auftrag Dritter entgeltlich Güter transportieren.
D.h. eine gewerbliche Beförderung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz(GüKG) durchführen.

Risiken:​

Während der Beförderung haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen.

Was ist versichert:​

  • Güterschäden (Verlust und Beschädigung)
  • Vermögensschäden
  • Lieferfristüberschreitungen

Schaden Beispiel:​

Eine Zugmaschine inkl. Anhänger wird bei einer Kontrolle überprüft. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt fest, dass der zu transportierende Mais ein entgeldiches Gut ist und eine erforderliche Haftpflicht Versicherung nicht vorliegt.
Die gesamte Kollone des Lohnunternehmers wird Vorort stillgelegt. Nach 36 Std. erfolgt die Deckungszusage Seitens der Versicherung und der Betrieb kann fortgeführt werden.

Deckungsumfang:​

  • Prämie wird nach Anzahl der Fahrzeuge ermittelt.
  • Flottenrabatt bereits ab 5 Fahrzeugen, zusätzlicher
    Rabatt bei gutem Vorlauf
  • Vorsorgeversicherung bei Fahrzeugwechsel
  • Versicherungsschutz für Schäden an fremden
    Ladungseinheiten bis max 50.000 EUR je Schadenfall
  • Bergungs-/Beseitigungskosten bis max 50.000 EUR je
    Schadenfall
  • Mitversicherung der persönlichen Gegenstände von
    Fahrer und Beifahrer bis 2.500 EUR mgl
  • Mitversicherung von Inkassogeldern bis 5.000 EUR
    bei Transportmittelunfall, Einbruchdiebstahl, Raub,
    räuberischer Erpressung und höherer Gewalt mgl
  • Mitversicherung von Standgeldern bis 1.000 EUR
    je Schadenfall, die durch Auftraggeber, Absender oder
    Empfänger verursacht wurden
  • Optional SicherheitsPLUS-Bausteine wie z. B. der Carrier UnfallSchutz können dazu abgeschlossen werden.
Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung: Wer bezahlt die Rechnung?

Frachtführer ist, wer gewerbsmäßig die Beförderung von fremden Gütern mit Fahrzeugen des eigenen Betriebs durchführt. Die Tätigkeit beinhaltet nicht nur Verpflichtungen, sondern birgt auch Risiken für den Frachtführer. Während der Beförderung haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen (HGB/CMR). Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb als Frachtführer erlaubt. Die Frachtführerhaftpflicht – Basler CARGO Carrier – ist deshalb ein „Muss“ im gewerblichen Gütertransport.

In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Viele Landwirte haben sich mit entsprechender Technik auf die Beförderung hoher Mengen eingestellt. Um die vorhandenen Transportkapazitäten gut auszulasten ist es verlockend auch im gewerblichen Transport unterwegs zu sein. Der Bau von gewerblichen Biogasanlagen hat ebenfalls dazu beigetragen, dass vermehrt gewerbliche Transporte durchgeführt werden. Die entscheidende Frage für die Einstufung der Beförderung als land- oder forstwirtschaftliche Beförderung oder gewerbliche Beförderung lautet: Wer bezahlt die Rechnung?

Es spielt keine Rolle wer für die gewerbliche Biogasanlage unterwegs ist. Fließt Geld von einem gewerblichen Betrieb an den Landwirt oder einen Lohnunternehmer so liegt für jeden eine gewerbliche Beförderung vor. Dabei sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Nachfolgend (siehe pdf-Datei im Anhang) werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den Beförderungsarten erläutert.

Bsp.: Ein Landwirt baut auf seinen Flächen und auf seine Kosten Mais an. Er verkauft den Mais ab Feld an die gewerbliche Biogasanlage. Die Biogasanlage vergibt die Ernte an einen Lohnunternehmer und bezahlt dessen Leistung. Ebenfalls hilft auch der Landwirt mit seinem Schlepper-Anhängergespann beim Abfahren und bekommt dafür eine Vergütung von der gewerblichen Biogasanlage.

Fazit:
Der verstärkte Bau von gewerblichen Biogasanlagen hat mit dazu beigetragen, dass die gewerblichen Transporte mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen stark zugenommen haben. Dadurch bedingt sind auch die Kontrollen mehr geworden. Neben der Polizei überprüft das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und das Gewerbeaufsichtsamt mit erhöhter Aufmerksamkeit diese Beförderungen. Wer bezahlt die Rechnung ist eine der zentralen Fragen die vor Beginn eines Transportes geklärt werden muss. Bei land- oder forstwirtschaftlichen Beförderungen sind viele gesetzliche Ausnahmen gültig. Werden für eine gewerbliche Biogasanlage oder für einen anderen Gewerbebetrieb Beförderungen durchgeführt, sind hingegen eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu beachten.