Betriebshaftpflicht
Auf Ihrem Hof kann viel passieren!
Zeitnahe Regulierung, gerechtfertigte Ansprüche und Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
Wir bieten landwirtschaftliche Sonderkonzepte
Empfohlen für:
- alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 9 Hektar
- Lohnunternehmer auch inkl. Sonderkonezpete (z.B. Gülleverschlauhung)
Was ist versichert:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Schadenbeispiel:
Ein Mitarbeiter leitet versehndlich Gülle in winwn Graben ab. Neben dem Schaden am Grund und Boden, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Betriebsleitung
Deckungsumfang:
- Bauherrenhaftpflicht bis 1Mio € Bausumme und bis EUR 100.000,- in eigener Regie
- Schlachtungen zu Zwecken des eigenen Betriebes
- Transporte eigenes Vieh
- Baumfällen und Holzrücken
- Tierhaltung incl. Flurschäden bei Weidebetrieb
- Abwässer-, Senkungs- & Überschwemmungsschäden
- Auslandsschäden EU
- Be- und Entladeschäden
- Landwirtschaftlich Geräte und Maschinen in Gewahrsam des VN
- Hofladen und Aufstellen von Verkaufsständen
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Tätigkeits-/Obhutsschäden
- eigenen/fremden Grund
- Haus- und Grundbesitzer
- PV-Anlagen zur Stromerzeugung inkl. Versorgungsstörungen
- Umwelt-Basisdeckung inclusive Umwelt-Regreß
- Lagerung von DüngemittelkonzentratLagerung von Sickersäften aus Silos sowie Jauche und Gülle
- WHG-Anlagen & Kleingebinde bis 15.000 Liter
- Lagerung von Stalldung
- Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko für Fett-, Benzin- und Ölabscheider
Private Risiken - Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer und den mit Ihm auf dem gleichen
Anwesen lebenden Altsitzer - Hundehaftpflicht
In der Landwirtschaft ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unentbehrlich
Eine kleine Unachtsamkeit genügt z.B. beim Getreideanbau, beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse oder bei der Viehhaltung – schnell kann ein unerwarteter Personen- oder Sachschaden an Dritten entstehen.
Grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen unbegrenzt – und das häufig auch mit dem Privatvermögen!
Unser Betriebshaftpflichtversicherungen schützen Sie als Landwirt oder Lohnunternehmer sowie Ihre Mitarbeiter.
Als versichert gelten folgende Ansprüche
- aus Schäden, die Betriebsangehörige während ihrer Arbeit verursachen,
- aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken und Gebäuden, die für den Betrieb und für Wohnzwecke genutzt werden
- aus der Beschädigung gemieteter und gepachteter Gebäude
- aus Verwendung von nicht selbstfahrenden Geräten und Maschinen, nicht zulassungspfl. Anhängern, Zugmaschinen und Raupenschleppern bis 6 km/h
- Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen
- Hunde aus dem Betrieb
- Schäden aus Bauvorhaben
- Schäden aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage