Betriebshaftpflicht

Auf Ihrem Hof kann viel passieren!

Zeitnahe Regulierung, gerechtfertigte Ansprüche und Abwehr ungerechtfertigter Forderungen

Wir bieten landwirtschaftliche Sonderkonzepte

Highlights

Empfohlen für:​

  • alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 9 Hektar
  • Lohnunternehmer auch inkl. Sonderkonezpete (z.B. Gülleverschlauhung)

Was ist versichert:​

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Schadenbeispiel​:

Ein Mitarbeiter leitet versehndlich Gülle in winwn Graben ab. Neben dem Schaden am Grund und Boden, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Betriebsleitung

Deckungsumfang​:

  • Bauherrenhaftpflicht bis 1Mio € Bausumme und bis EUR 100.000,- in eigener Regie
  • Schlachtungen zu Zwecken des eigenen Betriebes
  • Transporte eigenes Vieh
  • Baumfällen und Holzrücken
  • Tierhaltung incl. Flurschäden bei Weidebetrieb
  • Abwässer-, Senkungs- & Überschwemmungsschäden
  • Auslandsschäden EU
  • Be- und Entladeschäden
  • Landwirtschaftlich Geräte und Maschinen in Gewahrsam des VN
  • Hofladen und Aufstellen von Verkaufsständen
  • Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
  • Tätigkeits-/Obhutsschäden
    • eigenen/fremden Grund
    • Haus- und Grundbesitzer
    • PV-Anlagen zur Stromerzeugung inkl. Versorgungsstörungen
  • Umwelt-Basisdeckung inclusive Umwelt-Regreß
  • Lagerung von DüngemittelkonzentratLagerung von Sickersäften aus Silos sowie Jauche und Gülle
  • WHG-Anlagen & Kleingebinde bis 15.000 Liter
  • Lagerung von Stalldung
  • Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko für Fett-, Benzin- und Ölabscheider
    Private Risiken
  • Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer und den mit Ihm auf dem gleichen
    Anwesen lebenden Altsitzer
  • Hundehaftpflicht

In der Landwirtschaft ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unentbehrlich

Eine kleine Unachtsamkeit genügt z.B. beim Getreideanbau, beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse oder bei der Viehhaltung – schnell kann ein unerwarteter Personen- oder Sachschaden an Dritten entstehen.

Grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen unbegrenzt – und das häufig auch mit dem Privatvermögen!

Unser Betriebshaftpflichtversicherungen schützen Sie als Landwirt oder Lohnunternehmer sowie Ihre Mitarbeiter.

Als versichert gelten folgende Ansprüche

  • aus Schäden, die Betriebsangehörige während ihrer Arbeit verursachen,
  • aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken und Gebäuden, die für den Betrieb und für Wohnzwecke genutzt werden
  • aus der Beschädigung gemieteter und gepachteter Gebäude
  • aus Verwendung von nicht selbstfahrenden Geräten und Maschinen, nicht zulassungspfl. Anhängern, Zugmaschinen und Raupenschleppern bis 6 km/h
  • Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen
  • Hunde aus dem Betrieb
  • Schäden aus Bauvorhaben
  • Schäden aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage